Was ist die PPWR?
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Diese gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen oder bereits verpackte Produkte in der EU in den Umlauf bringen. Das Gesamtziel ist, den ökologischen Fußabdruck von Verpackungsintensiven Unternehmen zu minimieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern. Vier zentrale Themen bringen uns zum Gesamtziel:
Reduzierung von Verpackungsabfällen
Es sollen unnötige Verpackungen vermieden und auf die Wiederverwendbarkeit geachtet werden. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass ein gewisser Anteil ihrer Verpackungen Wiederverwendbar sind
Förderung nachhaltiger Verpackungen
Verpackungen sollen zukünftig recyclinggerecht gestaltet werden. Diese Verpackungen müssen bestimmte Recyclingstufen erreichen um 2030 noch Marktfähig zu sein.
Erhöhung des Recyclinganteils
Für die zukünftigen Verpackungen wird ein Mindestanteil an Rezyklat vorgesehen. Hier steht im Fokus Materialien länger im Kreislauf zu halten, um Ressourcen zu schonen, aber auch Abfälle zu verringen.
Vereinheitlichung innerhalb der EU
Durch eine einheitliche Verpackungs-Kennzeichnungen innerhalb der EU wird eine einfache Sortierung von Verpackungsabfällen geschaffen, die für Verbraucher und Unternehmen einfacher umzusetzen ist.
LUCID Verpackunsgregister
Polyform ist registriert im Verpackungsregister LUCID unter der
Nr. DE2913837916190
Polyform als Lieferant
Kundenspezifische Verpackungslösungen
Für unsere individuell angefertigten Verpackungslösungen liefern wir Verpackungen oder Verpackungsmaterial an den Erzeuger (unseren Kunden). Die Zweckbestimmung des Artikels wird durch den Kunden definiert. Für diese Arten von Verpackungen gilt Polyform Kunststofftechnik GmbH & Co. KG als der Lieferant.
Vergl. Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) Artikel 3 Abs. 1 Nr. 16
Polyform als Erzeuger
Standard-Quickboxen und Versandverpackungen
Unsere Standard-Quickboxen (Lagerware) werden unter unserem Namen hergestellt und vertrieben. Dies gilt ebenso für Versandverpackungen, in denen unsere Produkte von uns versandfertig verpackt werden. Für diese Arten von Verpackungen gilt Polyform Kunststofftechnik GmbH & Co. KG als der Erzeuger.
Vergl. Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) Artikel 3 Abs. 1 Nr. 13
Sie haben Fragen zur PPWR?
Kontaktieren Sie unsere Fachabteilung Compliance!
Sind die Verpackungen unbedenklich? Welche Zertifizierungen haben diese? Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen.
Bitte beachten Sie: Kundenspezifische Formulare oder Vordrucke zur PPWR können wir nicht ausfüllen und unterschreiben. Unsere Compliance-Erklärung enthält alle wesentlichen Angaben und wird hier zentral aktuell gehalten.
Hinweise zur Entsorgung
Wichtig: Beachten Sie stets die Regelungen Ihres lokalen Entsorgers!
Die Verpackungsmaterialien müssen unterschiedlich entsorgt werden.
Hier finden Sie einen Überblick unserer Verpackungen und wie sie zu recyclen sind.
Versandkartons
aus Voll- oder Wellpappe
Versandkartons sind flachgefaltet dem Papiermüll zuzuführen. Papierklebeband und Papierlabel müssen nicht abgelöst werden.
Klebeband aus Kunststoff vor dem Entsorgen abziehen und getrennt dem Leichtverpackungsmüll zuführen.
Versandtaschen & Briefumschläge
aus Pappe
Formstabile Versandtaschen aus (Well-)Pappe und Briefumschläge aus Papier sind flachgefaltet der Papiertonne zuzuführen.
Kunststoffklebeband & -streifen oder Kunststofflabel sind vor dem Falten abzuziehen und im Leichtverpackungsmüll zu entsorgen.
Polsterung & Noppenschaum
aus Schaumstoff (polyethylen & polyurethan)
In kleinen Mengen dem Restmüll zuzuführen.
Kunststoffklebeband & -streifen oder Kunststofflabel sind abzuziehen und im Leichtverpackungsmüll zu entsorgen.
Folien(-beutel)
aus Plastik bzw. Kunststoff
Folienbeutel, Stretchfolie und Umreifungsbänder aus Kunststoff sind flachgefaltet dem Leichtverpackungsmüll zuzufügen.
Papier-Etiketten/Papierlabel sind abzuziehen und in den Papiermüll zu geben.